Stand: Februar 2026
Diese AGB gelten für alle Mietverträge zwischen Hisch OG (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter über die Überlassung von Baumaschinen und -geräten.
Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (E-Mail) oder Unterzeichnung des Mietscheins zustande. Angebote des Vermieters sind freibleibend.
Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Maschine und endet mit deren vollständiger Rückgabe. Maschinen werden gereinigt und in einwandfreiem Zustand übergeben und müssen in diesem Zustand zurückgegeben werden.
Der Mietpreis ergibt sich aus dem aktuellen Preisverzeichnis. Die Abrechnung erfolgt pro angefangenem Tag. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden an der Maschine, sofern er diese nicht auf höhere Gewalt oder technische Mängel zurückführen kann. Eine entsprechende Versicherung ist empfohlen.
Die Maschine ist gereinigt und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Reinigungskosten werden bei Bedarf weiterverrechnet.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
⚠️ Diese AGB sind ein Muster und ersetzen keine anwaltliche Beratung.